Anwaltskanzlei AKJURAT Dr. Weiss
Die Anwaltskanzlei AKJURAT Dr. Weiss befindet sich am Jubiläumsplatz im Herzen der Kreisstadt Mettmann im Bergischen Land.
Gegründet wurde die Anwaltskanzlei in den 60er Jahren von Rechtsanwälten Oskar Chamski und Horst Heyer. Die bis heute im Kreis Mettmann und darüber hinaus bekannte Anwaltskanzlei Chamski & Heyer wurde von den Gründern über 40 Jahre lang erfolgreich betrieben und genießt auch heute einen nach wie vor hervorragenden Ruf.
1997 kam der Mettmanner Stefan Weiss in die Anwaltskanzlei, welche 1999 aus der zentral gelegenen Kleine Mühlenstraße an den ebenfalls mitten in der Stadt befindlichen Jubiläumsplatz 3 zog. Hier standen nach der vorherigen Entkernung des Gebäudes neu erbaute, großzügige und ansprechende Räumlichkeiten zur Verfügung, die nach den Erfordernissen einer professionellen Anwaltskanzlei mit allen modernen technischen Anforderungen errichtet wurden.
In der Folgezeit zogen sich Oskar Chamski und Horst Heyer aus dem Berufsleben zurück. Rechtsanwalt Stefan Weiss wurde 2004 die Doktorwürde verliehen. 2005 wurde für die Anwaltskanzlei der eigenständige Markenname AKJURAT entworfen. Dieser Name ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und geschützt und steht für die akkurate juristische Arbeitsweise, mit der von der Anwaltskanzlei zum Thema Jura stets qualifizierter Rat erteilt wird.
Heute vertritt und berät die Anwaltskanzlei AKJURAT Dr. Weiss eine breite Mandantschaft aus den verschiedensten Bereichen, wie:
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Stiftungen
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Privatpersonen
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Handwerksbetriebe
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Handelsgewerbe
Tätigkeitsschwerpunkte der Anwaltskanzlei AKJURAT Dr. Weiss sind:
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Stiftungsrecht
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Erbrecht
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Testamentsgestaltung
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Immobilienrecht
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Mietrecht privat/gewerblich
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Kaufrecht
Neben der Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten besteht ein großer Teil der Mandate in der Beratung und Ausgestaltung von Verträgen, (Stiftungs-)Satzungen, Testamenten und anderen Nachfolgeregelungen. Durch solche können häufig bereits im Vorfeld rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, welche neben unabwägbaren Kostenrisiken oft persönlich sehr belastende Folgen haben.
Rechtsanwalt Dr. Weiss ist zur Vertretung seiner Mandanten vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet berufen.